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   VG Berlin, 09.06.2011 - 33 K 285.10 A   

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https://dejure.org/2011,32529
VG Berlin, 09.06.2011 - 33 K 285.10 A (https://dejure.org/2011,32529)
VG Berlin, Entscheidung vom 09.06.2011 - 33 K 285.10 A (https://dejure.org/2011,32529)
VG Berlin, Entscheidung vom 09. Juni 2011 - 33 K 285.10 A (https://dejure.org/2011,32529)
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Volltextveröffentlichung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 1, RL 2004/83/EG Art. 10 Abs. 1 Bst. d
    Flüchtlingsanerkennung, Afghanistan, geschlechtsspezifische Verfolgung, nichtstaatliche Verfolgung, soziale Gruppe, Verfolgungsgrund, Ehrverletzung, Herat, Sippenhaft

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Trier, 03.11.2010 - 5 K 402/10

    Asylverfahren, Flüchtlingsanerkennung, Afghanistan, Frauen, soziale Gruppe,

    Auszug aus VG Berlin, 09.06.2011 - 33 K 285.10
    Aufgrund der in Afghanistan und speziell in Herat bestehenden ausgeprägten Diskriminierung von Frauen (vgl. Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Islamischen Republik Afghanistan [Stand: Februar 2011], vom 9.2.2011, S. 24 f.; VG Trier, Urteil vom 3.11.2010, 5 K 402/10.TR, UA S. 5) wäre hauptsächlich ihr angelastet worden, dass sie "Schande" über ihre Ursprungsfamilie und ihren designierten Ehemann gebracht hatte (Bundesasylamt der Republik Österreich, Analyse der Staatendokumentation - Ehrenmorde in Afghanistan, vom 27.11.2009, S. 6).

    Etwas anderes ergibt sich entgegen der Ansicht des Klägers auch nicht aus dem bereits zitierten Urteil des VG Trier, da die geschlechtsspezifische Verfolgung dort ebenfalls einer Frau zugesprochen wurde (VG Trier, Urteil vom 3.11.2010, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.07.2000 - 9 C 28.99

    Terrorismusabwehr; Misshandlung in der Haft; Vermutung für politische Verfolgung;

    Auszug aus VG Berlin, 09.06.2011 - 33 K 285.10
    Zwar ist es grundsätzlich möglich, dass auch Männer aufgrund ihrer Geschlechtszugehörigkeit verfolgt werden (vgl. bspw. BVerwG, Urteil vom 25.7.2000, 9 C 28/99, BVerwGE 111, 334; GK-Treiber, AufenthG § 60 Rn. 170, Stand April 2011).
  • VG Karlsruhe, 18.05.2006 - A 6 K 12318/04

    Zur Frage der politischen Verfolgung im Iran wegen außerehelichen

    Auszug aus VG Berlin, 09.06.2011 - 33 K 285.10
    Die von ihm geschilderte Bedrohung durch nichtstaatliche Akteure wegen der nichtehelichen Liebesbeziehung mit seiner heutigen Frau, deren Wahrheitsgehalt das Gericht nicht bezweifelt, knüpft nicht an ein Verfolgungsmerkmal an (im Ergebnis ebenso VG Karlsruhe, Urteil vom 18.5.2006, A 6 K 12318/04, zit. nach Juris, und VG Bremen, Urteil v. 2.4.1998, 3 AS 189/95, zit. nach Juris; GK-Treiber, AufenthG § 60 Rn. 194, 196, Stand April 2011).
  • VG Bremen, 02.04.1998 - 3 AS 189/95
    Auszug aus VG Berlin, 09.06.2011 - 33 K 285.10
    Die von ihm geschilderte Bedrohung durch nichtstaatliche Akteure wegen der nichtehelichen Liebesbeziehung mit seiner heutigen Frau, deren Wahrheitsgehalt das Gericht nicht bezweifelt, knüpft nicht an ein Verfolgungsmerkmal an (im Ergebnis ebenso VG Karlsruhe, Urteil vom 18.5.2006, A 6 K 12318/04, zit. nach Juris, und VG Bremen, Urteil v. 2.4.1998, 3 AS 189/95, zit. nach Juris; GK-Treiber, AufenthG § 60 Rn. 194, 196, Stand April 2011).
  • VG Augsburg, 21.01.2013 - Au 6 K 12.30291

    Afghanischer Staatsangehöriger; Bedrohung wegen außerehelicher Beziehung zu einer

    Grundsätzlich ist es aber auch denkbar, dass Männer aufgrund ihrer Geschlechtszugehörigkeit verfolgt werden (VG Berlin, U.v. 9.6.2011 - 33 K 285.10 A - juris Rn. 23, 24).

    Würde die Bestrafung des außerehelichen Geschlechtsverkehrs sowohl als Verfolgung wegen der Zugehörigkeit zum weiblichen als auch zum männlichen Geschlecht eingeordnet, wäre die gesamte Gesellschaft erfasst, die Abgrenzbarkeit ginge verloren (VG Berlin, U.v. 9.6.2011 a.a.O. Rn. 24, 25 und 26).

    Zwar ist es wohl grundsätzlich möglich, dass ein Verstoß gegen den herrschenden Sittenkodex bezüglich der Zulässigkeit außerehelicher sexueller Beziehungen eine Verfolgung aus Gründen der politischen Überzeugung nach sich ziehen kann (VG Berlin, U.v. 9.6.2011 - a.a.O. Rn. 29).

  • VG München, 09.04.2014 - M 23 K 11.30325

    Herkunftsland: Afghanistan

    Würden allerdings Repressionen wegen der gemeinsamen Flucht vor der Zwangsverheiratung einer Frau sowohl als Verfolgung wegen der Zugehörigkeit zum weiblichen als auch zum männlichen Geschlecht eingeordnet, wäre die gesamte Gesellschaft erfasst, die Abgrenzbarkeit ginge verloren (VG Berlin, U.v. 9.6.2011 - 33 K 285.10.A - juris Rn. 26).
  • VG Gelsenkirchen, 08.12.2017 - 5a K 42/17
    VG Berlin, U. v. 9.6.2011 - 33 K 285.10.A - juris Rn. 26; VG München, Urteil vom 09. April 2014 - M 23 K 11.30325 -, Rn. 26, juris.
  • VG Berlin, 17.06.2013 - 34 K 187/12
    Anknüpfungspunkt für eine auf dieses Merkmal bezogene Verfolgung kann die biologisch-sexuelle Geschlechtszugehörigkeit als Mann oder Frau, die soziale Ge­ schlechterrolle oder die sexuelle Ausrichtung und Orientierung sein (vgl. Treiber, GK-AufenthG, April 2 0 1 1 , II § 60, Rn. 181; VG Berlin, Urteil vom 9. Juni 2 0 1 1 , VG 33 K 285.10 A, zit. nach juris).
  • VG Berlin, 30.04.2021 - 6 K 14.21
    Würde die Bestrafung wegen einer Liebesheirat sowohl als Verfolgung wegen der Zugehörigkeit zum weiblichen als auch zum männlichen Geschlecht eingeordnet, wäre die gesamte Gesellschaft erfasst; die Abgrenzbarkeit ginge verloren (zur Bestrafung des außerehelichen Geschlechtsverkehrs vgl. VG Berlin, Urteil vom 9. Juni 2011 - VG 33 K 285.10 A -, juris; VG Augsburg, Urteil vom 21. Januar 2013 - Au 6 K 12.30291 -, juris Rn. 34; VG Berlin, Urteil vom 17. Juni 2013 - VG 34 K 187.12 A -, juris).
  • VG Darmstadt, 21.05.2012 - 2 K 587/12
    2 k 587 12 da a urteil 20120516104423 Urteil vom 09.06.2011 - 33 K 285/10.A - VG Karlsruhe, Urteil v o m 9.5.2005 - A 6 K 10363/04 jeweils zitiert nach juris).
  • VG Göttingen, 23.09.2014 - 3 A 72/12

    Sudan, geschlechtsspezifische Verfolgung, Darfur, Vergewaltigung, sexuelle

    Grundsätzlich ist es aber auch denkbar, dass Männer aufgrund ihrer Geschlechtszugehörigkeit verfolgt werden (VG Berlin, Urteil vom 09. Juni 2011 - 33 K 285.10 A -, juris, Rn. 23, 24).
  • VG Stuttgart, 25.11.2011 - A 6 K 2203/11

    Afghanistan, Ehebruch, Bedrohung durch die Familie, nichtstaatliche Verfolgung,

    Nach den Ausführungen des Verwaltungsgerichts Berlin im Urteil vom 09.06.2011 - 33 K 285.10 A (juris), denen sich das erkennende Gericht anschließt, führt dieser Weg jedoch nicht dazu, der Sanktion für den Verstoß zu entgehen, sondern nur dazu, die Strafe für das Verbrechen nachträglich zu mildern.
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